Ständige Betonprüfstelle
Beim Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 (ÜK 2 und ÜK 3) sind Bauunternehmen nach DIN 1045-3, Anhang C, verpflichtet der Überwachungsstelle schriftlich eine ständige Betonprüfstelle mit Angabe des Prüfstellenleiters mitzuteilen. Der Prüfstellenleiter muß die Bescheinigung über die erweiterten betontechnologischen Kenntnisse des Ausbildungsbeirates Beton beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (E-Schein) nachweisen.
Diesen Pflichtteil der Norm sollten Sie nicht als einen weiteren Kostenfaktor ansehen, sondern als eine echte Chance ihrem Auftraggeber und Bauherrn Qualität zuliefern. Wir können Ihnen diesen Nachweis liefern, aber auch noch einiges mehr.
- Probenahme am Frischbeton einschließlich der Ermittlung der Frischbetondaten
- Anlegen der ÜK 2-Akte (Betonsortenverzeichnis, Auswertung der Prüfergebnisse, Dokumentation der Nachbehandlung)
- Betontechnologische Unterstützung des Bauleiters
- Schulung der Mitarbeiter
- Betontechnologische Unterstützung bei der Bearbeitung von Angeboten
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