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Betonprüfstelle

Beim Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 (ÜK 2 und ÜK 3) sind Bauunternehmen nach DIN 1045-3, Anhang C, verpflichtet der Über-wachungsstelle schriftlich eine ständige Betonprüfstelle mit Angabe des Prüf-stellenleiters mitzuteilen. Der Prüfstellenleiter muß die Bescheinigung über die erweiterten betontechnologischen Kenntnisse des Ausbildungs-beirates Beton beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (E-Schein) nachweisen.

Diesen Pflichtteil der Norm sollten Sie nicht als einen weiteren Kostenfaktor ansehen, sondern als eine echte Chance ihrem Auftraggeber und Bauherrn Qualität zuliefern. Wir können Ihnen diesen Nachweis liefern, aber auch noch einiges mehr.
  • Probenahme am Frischbeton einschließlich der Ermittlung der Frischbetondaten
  • Anlegen der ÜK 2-Akte (Betonsortenverzeichnis, Auswertung der Prüfergebnisse, Dokumentation der Nachbehandlung)
  • Betontechnologische Unterstützung des Bauleiters
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Betontechnologische Unterstützung bei der Bearbeitung von Angeboten
© Dipl.-Ing. Frank Lüdke • Schwarzmühlenstraße 102e  • 45884 Gelsenkirchen • Ruf 0209 / 957 144 10 • Fax 0209 / 957 144 12 • E-Mail info@betoncheck.de