Betonprüfstelle Beim Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 (ÜK 2 und ÜK 3) sind
Bauunternehmen nach DIN 1045-3, Anhang C, verpflichtet der
Über-wachungsstelle schriftlich eine ständige Betonprüfstelle mit Angabe des
Prüf-stellenleiters mitzuteilen. Der Prüfstellenleiter muß die Bescheinigung
über die erweiterten betontechnologischen Kenntnisse des
Ausbildungs-beirates Beton beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V.
(E-Schein) nachweisen.
Diesen Pflichtteil der Norm sollten Sie nicht als einen weiteren
Kostenfaktor ansehen, sondern als eine echte Chance ihrem Auftraggeber und
Bauherrn Qualität zuliefern. Wir können Ihnen diesen Nachweis liefern, aber
auch noch einiges mehr.
Probenahme am Frischbeton einschließlich der
Ermittlung der Frischbetondaten
Anlegen der ÜK 2-Akte (Betonsortenverzeichnis,
Auswertung der Prüfergebnisse, Dokumentation der Nachbehandlung)
Betontechnologische Unterstützung des Bauleiters
Schulung der Mitarbeiter
Betontechnologische Unterstützung bei der Bearbeitung
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